SACHSEN: Wegen anhaltend hoher Infektionszahlen bleiben Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bis zum 7. Februar geschlossen. Das sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung vor, die heute vom Kabinett beschlossen wurde.
• Alle Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bleiben bis zum 7. Februar geschlossen.
• Einzig die Schüler der Abschlussklassen an Oberschulen, Förderschulen (die nach Lehrplänen der Oberschule unterrichtet werden), Gymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12), Beruflichen Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 und 13), Fachoberschulen, Abendoberschulen, Abendgymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12) und Kollegs (Jahrgangsstufen 11 und 12) können die Schulen ab dem 18. Januar wieder besuchen.
• Der Unterricht findet aus Infektionsschutzgründen in geteilten Klassen statt.
• Alle übrigen Kinder und Jugendlichen verbleiben in häuslicher Lernzeit.
• Für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten.
• Die Listen der Berufsgruppen mit Anspruch auf Notbetreuung sowie die Formblätter zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung gibt es auf der Corona-Website der Staatsregierung
www.coronavirus.sachsen.de.
• Weitere Informationen zum Schul- und Kitabetrieb sowie zu den Winterferien gibt es im Blog des Kultusministeriums
www.bildung.sachsen.de/blog.
Quelle:
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/245148
Stand: 8. Januar 2021 19:00 Uhr